Unfallverhütung während des St. Martin-Umzugs
Wenn "fremde" Kinder (Schulkinder, Geschwisterkinder, Jugendliche) den St. Martins-Zug begleiten, besteht auch für diese während des Zugs eine Aufsichtspflicht durch Erzieherinnen, Erzieher, Lehrkräfte oder die ehrenamtlichen Aufsichtspersonen (faktische Übernahme der Aufsicht). Dabei ist es nicht notwendig, die Kinder ständig an der Hand zu führen. Es sollte aber immer Blickkontakt - insbesondere auch am Martinsfeuer - zu den Kindern bestehen.
Aufgaben der Feuerwehren
Im Auftrag der Kommunen oder auf Bitte der Einrichtung sichern Angehörige der Feuerwehren den Lichterumzug. An vielen Orten entzünden sie auch das Feuer. Immer wieder verletzen Feuerwehrangehörige sich oder die Kameraden, wenn sie Brandbeschleuniger verwenden, allen voran Benzin oder Benzin-Dieselgemische. Das ist grob fahrlässig und führt zu einem Regress der Unfallkasse
Feuerwehrangehörige sollten es wissen:
Feuchte Gehölzhaufen und ungeeigneter Aufbau erschweren das Entzünden. Erlaubte Anzündhilfen sind im Handel erhältlich. Papier , Stroh oder in Wachs getauchte Textilien helfen, wenn das Brenngut richtig aufgeschichtet ist und "zieht". Beim rechtzeitigen Anzünden sollten alle Beteiligten ihren Spaß haben und niemand zu Schaden kommen.
Unfallversicherungsschutz
Bei Martinszügen von Kindertagesstätten, Schulen und den Kommunen stehen die Aufsichtspersonen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Feuerwehrleute sind beim Sichern der Umzüge und beim Abbrennen des Martinsfeuers ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für den "ehrenamtlichen" St. Martin kann Ähnliches gelten.
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