Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten.

  • Der Grundstückseigentümer muss damit einverstanden sein.
  • Vergessen Sie nicht, Ihr Feuer bei der örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vorher, anzumelden!

Anforderungen an den Abbrennplatz .

  • Der Abbrennplatz muss einen festen, nichtbrennbaren Untergrund haben. Eine evtl. vorhandene Rasenfläche sollte vorher ausgestochen werden.
  • Der Abstand zu Gebäuden, Fensteröffnungen und sonstigen brennbaren Gegenständen muss mindestens 10 m betragen. Leicht entzündbare Stoffe (Holzwolle, Heu, Stroh, Papier u.ä.) und Waldgrundstücke müssen mindestens 100 m, Hochspannungsleitungen mindestens 50 m von der Feuerstelle entfernt sein.

Anforderungen an das Brennmaterial.

  • Es darf nur naturbelassenes, stückiges und trockenes Holz verwendet werden.
  • Eine Abfallverbrennung ist grundsätzlich verboten. Hierzu zählen z.B. lackiertes, beschichtetes oder imprägniertes Holz, Holzpaletten, Möbelteile, Sperrmüll, Gartenabfälle sowie Kunststoffe, Altreifen, Altöle u.ä.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird!

Anzünden, Abbrennen und Löschen des Feuers.

  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
  • Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal an und achten Sie auf Funkenflug.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
  • Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Strohballen z.B. können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Eine Löschmöglichkeit muss in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden ( z.B. Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer o.ä.)
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser – so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bitte lassen Sie die Finger von sogenannten Hausmitteln wie Mehl, sie stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.
  • Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Ein bereits entzündetes Feuer muss gelöscht werden (Funkenfluggefahr).
  • Abschließend ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein!