Feuer im Freien
Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten.
- Der Grundstückseigentümer muss damit einverstanden sein.
- Vergessen Sie nicht, Ihr Feuer bei der örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig, das heißt mindestens zwei Wochen vorher, anzumelden!
Anforderungen an den Abbrennplatz .
- Der Abbrennplatz muss einen festen, nichtbrennbaren Untergrund haben. Eine evtl. vorhandene Rasenfläche sollte vorher ausgestochen werden.
- Der Abstand zu Gebäuden, Fensteröffnungen und sonstigen brennbaren Gegenständen muss mindestens 10 m betragen. Leicht entzündbare Stoffe (Holzwolle, Heu, Stroh, Papier u.ä.) und Waldgrundstücke müssen mindestens 100 m, Hochspannungsleitungen mindestens 50 m von der Feuerstelle entfernt sein.
Anforderungen an das Brennmaterial.
- Es darf nur naturbelassenes, stückiges und trockenes Holz verwendet werden.
- Eine Abfallverbrennung ist grundsätzlich verboten. Hierzu zählen z.B. lackiertes, beschichtetes oder imprägniertes Holz, Holzpaletten, Möbelteile, Sperrmüll, Gartenabfälle sowie Kunststoffe, Altreifen, Altöle u.ä.
- Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird!
Anzünden, Abbrennen und Löschen des Feuers.
- Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
- Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal an und achten Sie auf Funkenflug.
- Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
- Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
- Strohballen z.B. können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Eine Löschmöglichkeit muss in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden ( z.B. Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer o.ä.)
- Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
- Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser – so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bitte lassen Sie die Finger von sogenannten Hausmitteln wie Mehl, sie stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.
- Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.
- Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Ein bereits entzündetes Feuer muss gelöscht werden (Funkenfluggefahr).
- Abschließend ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein!
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