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Unfallverhütung während des St. Martin-Umzugs PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Benedikt Filip   
Freitag, 2. November 2007

Active ImageIm November feiern wir alljährlich den Namenstag des Heiligen Martin. Mit selbst gebastelten, hell leuchtenden Laternen ziehen Schulkinder und Kinder durch die dunklen Strassen bis hin zum Martinsfeuer.

Wer ist während des Martins-Zugs verantwortlich?

Führen Kindertagesstätten oder Schulen den Martinsszug durch, sind die Leiter der Einrichtungen die Hauptverantwortlichen. Sie müssen für die Sicherheit aller Beteiligten sorgen. Eltern, die während des Zugs ihre Kinder begleiten, tragen selbst die Verantwortung und die Aufsichtspflicht. Dies gilt ebenfalls für die Wege zum Umzug und zurück nach Hause.

Wenn "fremde" Kinder (Schulkinder, Geschwisterkinder, Jugendliche) den St. Martins-Zug begleiten, besteht auch für diese während des Zugs eine Aufsichtspflicht durch Erzieherinnen, Erzieher, Lehrkräfte oder die ehrenamtlichen Aufsichtspersonen (faktische Übernahme der Aufsicht). Dabei ist es nicht notwendig, die Kinder ständig an der Hand zu führen. Es sollte aber immer Blickkontakt - insbesondere auch am Martinsfeuer - zu den Kindern bestehen.

Aufgaben der Feuerwehren

Im Auftrag der Kommunen oder auf Bitte der Einrichtung sichern Angehörige der Feuerwehren den Lichterumzug. An vielen Orten entzünden sie auch das Feuer. Immer wieder verletzen Feuerwehrangehörige sich oder die Kameraden, wenn sie Brandbeschleuniger verwenden, allen voran Benzin oder Benzin-Dieselgemische. Das ist grob fahrlässig und führt zu einem Regress der Unfallkasse

Feuerwehrangehörige sollten es wissen:

Feuchte Gehölzhaufen und ungeeigneter Aufbau erschweren das Entzünden. Erlaubte Anzündhilfen sind im Handel erhältlich. Papier , Stroh oder in Wachs getauchte Textilien helfen, wenn das Brenngut richtig aufgeschichtet ist und "zieht". Beim rechtzeitigen Anzünden sollten alle Beteiligten ihren Spaß haben und niemand zu Schaden kommen.

Unfallversicherungsschutz

Bei Martinszügen von Kindertagesstätten, Schulen und den Kommunen stehen die Aufsichtspersonen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Feuerwehrleute sind beim Sichern der Umzüge und beim Abbrennen des Martinsfeuers ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für den "ehrenamtlichen" St. Martin kann Ähnliches gelten. 

Letzte Aktualisierung ( Montag, 5. November 2007 )
 
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